Startseite > Feldgeschworene > Aufgaben
Navigation SeiteninhaltDie Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) ein. Die für die Abmarkung zuständige Behörde wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.
Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.
Ferner dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen:
- Wenn ein Grundstückseigentümer es beantragt, dürfen die Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
- Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer es übereinstimmend wollen, dürfen die Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wiedereinbringen.
Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben die Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen (Siebenergeheimnis) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststehen muss.
Über die Abmarkung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Vermessungsamt zur Aufbewahrung zugesandt.
Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden.
Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke werden den Grundstückseigentümern, Mängel an Gemeindegrenzzeichen dem Bürgermeister mitgeteilt.
Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde erreichbar.
Die Feldgeschworenen kennzeichnen die Lage der Grenzpunkte mit geheimen Zeichen. Diese werden auch Unterlagen, Beleg, Zeugen oder Geheimnis genannt. Diese Siebenerzeichen sind meist besonders geformte und vielfach auch beschriftete Zeichen aus dauerhaftem Material, wie z. B. gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Sie werden im Bereich des Grenzsteins in einer bestimmten, nur den Feldgeschworenen bekannten Anordnung ausgelegt. Die Art, wie diese Zeichen angeordnet werden, bezeichnet man als "Siebenergeheimnis". An der Form und der Lage der Zeichen erkennen die Feldgeschworenen, ob der Stein verändert wurde.